Eine Eigentumswohnung kaufen

Eine Eigentumswohnung kaufen

Kaufen statt mieten- ein Trend, der sich in Deutschland scheinbar immer weiter durchsetzt. Bevor man eine Eigentumswohnung erwirbt, sollte man sich jedoch genau über etwaige Zusatzkosten informieren.

Grundlegend muss man unterscheiden zwischen einer Neubauwohnung und einer alten Wohnung. Zum einen kann man meist eine Neubauwohnung vorher nicht besichtigen und kauft, was auf dem Papier gezeichnet und beschrieben ist. Zum anderen sind Neubauwohnungen besser steuerlich absetzbar. Altbauwohnungen können dahingegen natürlich besichtigt werden und man kann sich einen genauen Eindruck verschaffen. Vor dem Kauf einer Wohnung sollte man jedoch einige Erkundigungen einholen. Als erstes sollte man Informationen über die bestehende Gebäudeversicherung einholen. Diese regelt, inwieweit man für den zu zahlenden Versicherungsbetrag haftet, d.h. ganz oder nur teilweise.

Aber auch die Finanzierung sollte schon vorher stehen, sodass man bei der Zusage dann nur noch einen minimalen bürokratischen Aufwand bewältigen muss.

Natürlich will man auch nicht die Katze im Sack kaufen. So manche Wohnung sieht von weitem gut, ist aber bei weitem nicht gut. Aus diesem Grund ist die Einschaltung eines Sachverständigen ratsam. Stellt sich nämlich erst Monate oder gar Jahre nach dem Kauf heraus, dass z.B. Schimmel unter den Fliesen wuchert, ist man für die Kosten selbst verantwortlich. Auch, wenn man einen überteuerten Preis wittert, ist ein Gutachten ratsam, denn oft senkt daraufhin der Verkäufer den Preis. Möglich ist auch die Nachfrage bei einem örtlichen Makler. Diese kennen sich auf dem Markt in aller Regel besonders gut aus und können gute Tipps geben. Man sollte jedoch darauf achten, einen vertrauenswürdigen Makler zu kontaktieren, der auch nicht in irgendeiner Verbindung mit dem Objekt steht.

Hat man sich dann für den Kauf einer Eigentumswohnung entschieden, sollte man nicht vergessen, einen Blick in das Grundbuch zu werfen. Dort sind genau die Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte wie auch Informationen über etwaige Gläubiger der Wohnung aufgeführt. Ist dort noch eine Restschuld vermerkt, sollte man sich auf jeden Fall einen Nachweis über die Tilgung der Darlehensschuld einholen.

Erst wenn all diese Punkte geklärt sind, sollte man beim Notar die Kaufurkunde unterschreiben.